Städtebaulicher Wettbewerb – Veranstaltungsflächen

Hilmar Bockhacker schreibt der Jury Städtebaulicher Wettbewerb am 16. Juli 2025:

Sehr verehrte Jurymitglieder,

die Umgestaltung des Platzes am Hafenkopf ist maßgeblicher Bestandteil der Entwurfspläne. Durch die gesetzte Prämisse des zwingenden Erhaltes dieses Platzes für drei bis vier Veranstaltungen im Jahr wird diese Aufgabe erschwert, da eine unbewegliche Bepflanzung oder feste Veränderung einer Veranstaltung im Wege stehen könnte, also auf mobile Bestandteile gesetzt werden sollte und auch nicht die gesamte Fläche genutzt werden kann.